Absatz eins,Der Anzeige ist eine aussagekräftige Darstellung beizufügen über:
- Ziffer einsdas Vorhandensein und die wirtschaftliche Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb eingesetzt werden sollen;
- Ziffer 2sämtliche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb getroffene Vereinbarungen und Verträge;
- Ziffer 3gemeinsame Handlungen und angestrebte Vereinbarungen, jeweils mit Personen, die am Zielunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung halten oder erwerben;
- Ziffer 4den Erwerbspreis gemäß Absatz 3 und die Kriterien, anhand derer der Erwerbspreis bestimmt wurde;
- Ziffer 5sofern der Anzeigepflichtige eine direkte Beteiligung am Zielunternehmen erwirbt oder erhöht, den Marktwert der Anteile des Zielunternehmens, jeweils vor und nach dem beabsichtigten Erwerb. Die Kriterien, anhand derer der Marktwert bestimmt wurde, sind zu erläutern. Eine Differenz zwischen Erwerbspreis gemäß Ziffer 4 und Marktwert ist zu begründen.
Die Angaben zu Ziffer eins bis 3 sind durch geeignete Nachweise zu belegen.