Kurztitel

Vertragsbedienstetengesetz 1948

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 91 f

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Abkürzung

VBG

Index

63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Kündigung der Vertragslehrer des Entlohnungsschemas römisch eins L

Paragraph 91 f,

Bei Vertragslehrern des Entlohnungsschemas römisch eins L mit einer Gesamtverwendungsdauer als Lehrkraft an einer im Paragraph 90 c, Absatz 3, angeführten Einrichtung von weniger als sieben Jahren ist der Kündigungsgrund des Paragraph 32, Absatz 4, auch dann erfüllt, wenn der Vertragslehrer nicht mehr innerhalb des Bereiches der Bildungsdirektion an einer Schule (oder an mehreren Schulen) zumindest im Ausmaß seiner gesicherten Stunden beschäftigt werden kann. Die im Paragraph 32, Absatz 4, enthaltene Kündigungsbeschränkung ist auch in diesem Fall anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2017

Gesetzesnummer

10008115

Dokumentnummer

NOR40197759