Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 207 e

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Auswahlkriterien

Paragraph 207 e,

  1. Absatz eins,Die Bewerberinnen oder Bewerber haben in der Bewerbung
    1. Ziffer eins
      ihre persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
    2. Ziffer 2
      ihre Führungs- und Managementkompetenzen sowie
    3. Ziffer 3
      ihre Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
    darzustellen. Die Bewerberinnen oder Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren durch eine Begutachtungskommission zu unterziehen.
  2. Absatz 2,Für die Auswahl kommen nur Bewerberinnen oder Bewerber in Betracht, die
    1. Ziffer eins
      die Ernennungserfordernisse erfüllen,
    2. Ziffer 2
      eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehrpraxis an einer Schule oder mehreren Schulen, deren Schulart im Schulorganisationsgesetz – SchOG, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, im Bundessportakademiengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1974,, oder im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,, geregelt ist, oder einer vergleichbaren Schule in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Türkischen Republik oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufweisen sowie den ersten Teil (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“ oder eine inhaltlich gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben,
    3. Ziffer 3
      in der Bewerbung ihre Eignung, Kompetenzen und Vorstellungen im Sinne des Absatz eins, dargelegt haben und
    4. Ziffer 4
      über die erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie die erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen verfügen.
  3. Absatz 3,Erfüllen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die in Absatz 2, angeführten Erfordernisse, so ist für die Besetzung der Planstelle jene Bewerberin oder jener Bewerber heranzuziehen, welche oder welcher den Auswahlkriterien im höchstem Ausmaß entspricht.

Schlagworte

Leitungsvorstellung, Gender-Aspekt, Führungskompetenz

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2023

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR40197744