Absatz eins,Für die wirkungsorientierte Verwaltung legt das zuständige Mitglied der Bundesregierung im Einvernehmen mit der Landesregierung für jede Bildungsdirektion einen Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan fest. Der Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan hat für den Zeitraum des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsDie finanziellen und personellen Ressourcen,
- Ziffer 2die angestrebten Ziele der Bildungsdirektion und
- Ziffer 3die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen und Leistungen.
Hierbei ist auf den Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan der zuständigen haushaltsführenden Stelle Bedacht zu nehmen.