Kurztitel

Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Abkürzung

BD-EG

Index

70/02 Schulorganisation

Text

Bewerbung um die Funktion des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Die Bewerbung um die Funktion des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin steht allen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen.
  2. Absatz 2,Den im Absatz eins, genannten Personen sind Personen mit unbeschränktem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gleichzuhalten.
  3. Absatz 3,Bewerberinnen und Bewerber um die Funktion des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin haben in ihrem unmittelbar bei der ausschreibenden Stelle einzubringenden Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung der Funktion des Bildungsdirektors oder der Bildungsdirektorin als geeignet erscheinen lassen.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2017

Gesetzesnummer

20009982

Dokumentnummer

NOR40197321