Absatz eins,Nach erfolgreicher Teilnahme an Prüferschulungen des ÖIF bzw. der zertifizierten Prüfungseinrichtung können Lehrkräfte gemäß Paragraph 2,, welche vom ÖIF elektronisch erfasst sind, eine Prüferlizenz erlangen, die zur Abnahme einer Integrationsprüfung berechtigt. Eine Prüferlizenz stellt der ÖIF bzw. die zertifizierte Prüfungseinrichtung aus, wenn im Rahmen der Prüferschulung festgestellt worden ist, dass die Lehrkraft über entsprechende Prüfungskompetenz bezogen auf alle Prüfungsteile und Bewertungskompetenz bezogen auf die mündliche Prüfung verfügt.