Kurztitel

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 231 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9 a

Inkrafttretensdatum

01.10.2017

Außerkrafttretensdatum

31.08.2018

Abkürzung

NAG-DV

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG

Paragraph 9 a,

Zusätzlich zu den in Paragraph 7, genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen:

  1. Ziffer eins
    für eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ im Fall des Paragraph 44, Absatz 2, NAG:
    1. Litera a
      Nachweis über die frühere Eigenschaft als Träger von Privilegien und Immunitäten nach Paragraph 95, FPG;
    2. Litera b
      Nachweis über die Versetzung in den Ruhestand;
  2. Ziffer 2
    für eine „Niederlassungsbewilligung“ in den Fällen der Paragraphen 43, Absatz 2 und 49 Absatz 4, NAG:
    1. Litera a
      Nachweis über die selbständige Erwerbstätigkeit;
    2. Litera b
      Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit („Businessplan“);
  3. Ziffer 3
    für eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“:
    1. Litera a
      Haftungserklärung des Zusammenführenden;
    2. Litera b
      im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer eins, NAG: Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;
    3. Litera c
      im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 2, NAG: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem Zusammenführenden im Herkunftsstaat und Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;
    4. Litera d
      im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, Litera a, NAG: Nachweis über die Art und den Umfang sowie den Zeitraum des bereits geleisteten Unterhalts;
    5. Litera e
      im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, Litera b, NAG: Nachweis über die häusliche Gemeinschaft im Herkunftsstaat;
    6. Litera f
      im Fall des Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 3, Litera c, NAG: Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe und Nachweis über die zwingende Erforderlichkeit der persönlichen Pflege durch den Zusammenführenden.
  4. Ziffer 4
    für eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“:
    1. Litera a
      im Fall einer unselbständigen künstlerischen Tätigkeit: Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz;
    2. Litera b
      im Fall einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende schriftliche Vertrag;
    3. Litera c
      Nachweis über die künstlerische Ausbildung oder Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit;
  5. Ziffer 5
    für eine „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende Dienstvertrag;
  6. Ziffer 6
    für eine „Niederlassungsbewilligung – Forscher“: die Aufnahmevereinbarung der zertifizierten Forschungseinrichtung;

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018

Gesetzesnummer

20004470

Dokumentnummer

NOR40196733