Absatz eins,Die Funktionen des Rektors oder der Rektorin (Paragraph 13,) und der Vizerektoren oder der Vizerektorinnen (Paragraph 14,) sowie die Planstellen für Hochschullehr- und Vertragshochschullehrpersonen (Paragraph 18,) sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung auszuschreiben. Die Ausschreibung kann zusätzlich auf andere geeignete Weise erfolgen.