Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (Brasilien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 122 aus 2017,
Vertrag - Brasilien
Paragraph 0
01.08.2017
11.03.2013
79/01 Schulen, Universitäten
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
StF: BGBl. III Nr. 122/2017 (NR: GP XXIV RV 2304 AB 2453 S. 216. BR: AB 9120 S. 823.)
Deutsch, Portugiesisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz 4, des Rahmenabkommens erfolgten am 12. September 2013 bzw. 6. Juli 2017; das Rahmenabkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 7, Absatz 4, mit 1. August 2017 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet) im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken, im Wunsch die Kontakte in den Bereichen der Bildung und Wissenschaft zu vertiefen haben Folgendes vereinbart:
16.08.2017
20009962
NOR40196342