Kurztitel

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2017,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

08.08.2017

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend

StF: BGBl. II Nr. 215/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des Paragraph 11 a, des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBI. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. römisch eins Nr. 65/2015, wird verordnet:

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Familien und Jugend

INHALTSVERZEICHNIS

1. Hauptstück – Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 1

Ziele

§ 2

Maßnahmen zur Zielerreichung

§ 3

Bevorzugte Aufnahme

§ 4

Bevorzugte Ernennung/Bestellung

§ 5

Ausschreibung

§ 6

Auswahlkriterien

§ 7

Auswahlverfahren

§ 8

Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz

§ 9

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 10

Informationsarbeit

§ 11

Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme

§ 12

Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 13

Informationsrechte

2. Hauptstück – Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

§ 14

Grundausbildung

§ 15

Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung

§ 16

Vortragende und Unterrichtsmaterialien

2. Förderung des beruflichen Aufstiegs

§ 17

Laufbahn- und Karriereplanung

§ 18

Besetzung von Leitungsfunktionen

§ 19

Verbesserung der internen Information

3. Förderung des Wiedereinstiegs

§ 20

Information

§ 21

Gleitender Wiedereinstieg

4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 22

Betreuungspflichten, flexiblere Arbeitszeitformen, Teilzeitbeschäftigung

§ 23

Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung

5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten

§ 24

Förderung der Mitarbeit von Frauen

§ 25

Inkrafttreten

Anlage

Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils

Schlagworte

Ausbildung, Laufbahnplanung

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2017

Gesetzesnummer

20009959

Dokumentnummer

NOR40196316