Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2017,
Vertrag - Kirgisistan
Artikel 29,
01.10.2017
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Die Vertragsparteien können Änderungen dieses Abkommens einvernehmlich durch ein separates Protokoll, welches gemäß Artikel 30 dieses Abkommens in Kraft tritt und einen integralen Bestandteil dieses Abkommens bildet, vornehmen.
09.08.2017
20009952
NOR40196180