Ein gemäß diesem Teil eingerichtetes Schiedsgericht entscheidet über die Streitigkeit in Übereinstimmung mit diesem Abkommen sowie den anwendbaren Regeln und Grundsätzen des Völkerrechts.
Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2017,
Vertrag - Kirgisistan
Artikel 18,
01.10.2017
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
09.08.2017
20009952
NOR40196169