Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2017,
Vertrag - Kirgisistan
Artikel 16,
01.10.2017
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Jedes Schiedsverfahren gemäß diesem Teil des Abkommens wird auf Verlangen einer Streitpartei in einem Staat, der Mitglied des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche3, angenommen in New York am 10. Juni 1958 (New Yorker Konvention) ist, abgehalten. Die gemäß diesem Teil dem Schiedsverfahren unterworfenen Ansprüche werden als aus Handelsbeziehungen oder -transaktionen im Sinne von Artikel 1 der New Yorker Konvention entstanden erachtet.
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3 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,.
Handelstransaktion
09.08.2017
20009952
NOR40196167