die Vertragsparteien anerkennen, dass es nicht statthaft ist, eine Investition durch Schwächung des nationalen Arbeitnehmerschutzrechts anzuregen.
Förderung und Schutz von Investitionen (Kirgisistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2017,
Vertrag - Kirgisistan
Artikel 5,
01.10.2017
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Zwangsarbeit
09.08.2017
20009952
NOR40196156