Absatz eins,Zur Sicherstellung der in Paragraph 4, enthaltenen Anforderungen und des in Paragraph 5, enthaltenen Leistungsumfangs hat die Primärversorgungseinheit im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet über ein Versorgungskonzept zu verfügen. Dieses hat hinsichtlich der Leistungen und der Organisation der Primärversorgungseinheit insbesondere Folgendes zu regeln:
- Ziffer einsBetreffend Leistungen:
- Litera aVersorgungsziele des Primärversorgungsteams,
- Litera bBeschreibung des verbindlich zu erbringenden Leistungsspektrums,
- Litera cRegelungen zur Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung von chronisch und multimorbid Erkrankten.
- Ziffer 2Betreffend Organisation: Regelungen
- Litera azur Aufbau- und Ablauforganisation im Primärversorgungsteam und in der Zusammenarbeit mit anderen Versorgungsbereichen,
- Litera bzur Arbeits- und Aufgabenverteilung und zur Zusammenarbeit im Primärversorgungsteam,
- Litera czur aufeinander zeitlich abgestimmten Verfügbarkeit (Anwesenheit, Rufbereitschaft, Vertretungsregeln) und örtlichen Erreichbarkeit, insbesondere bei mehreren Standorten und zu den in diesen erbrachten Leistungen,
- Litera dzum gemeinsamen Auftritt nach außen.