Absatz eins,Der Verantwortliche hat der betroffenen Person zumindest die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Ziffer einsden Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen,
- Ziffer 2gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,
- Ziffer 3die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden,
- Ziffer 4das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde sowie deren Kontaktdaten,
- Ziffer 5das Bestehen eines Rechts auf Auskunft und Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person durch den Verantwortlichen.