Absatz eins,Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen dieses Hauptstücks durch denselben oder einen anderen Verantwortlichen für einen anderen Verarbeitungszweck, als jenen, für den sie erhoben wurden, ist nur zulässig, wenn dieser andere Zweck vom Anwendungsbereich des Paragraph 36, Absatz eins, umfasst ist und die Voraussetzungen der Paragraphen 38 und 39 erfüllt sind.