Börsegesetz 2018
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,
BG
Paragraph 54
03.01.2018
BörseG 2018
21/05 Börse
Besteht an einer Wertpapierbörse ein automatisiertes Handelssystem, dann sind die amtlichen Kurse diejenigen Preise, die in diesem Handelssystem vorgefallen sind. Erfolgt an einer Wertpapierbörse der Handel durch Zuruf oder durch Market Maker, dann sind die amtlichen Kurse diejenigen Preise, die in der Börsezeit vorgefallen sind.
28.07.2017
20009944
NOR40195576