Absatz eins,Die Konzession erlischt:
- Ziffer einsdurch Zeitablauf;
- Ziffer 2bei Eintritt einer auflösenden Bedingung (Paragraph 3, Absatz 4,);
- Ziffer 3mit ihrer Zurücklegung;
- Ziffer 4mit der Beendigung der Abwicklung des Börseunternehmens;
- Ziffer 5mit der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Börseunternehmens;
- Ziffer 6mit der Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE) in das Register des neuen Sitzstaates.