Bundes-Sportförderungsgesetz 2017
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2017,
BG
Paragraph 40
01.01.2018
24.05.2018
BSFG 2017
78 Sport
Die Bundes-Sport GmbH hat der Bundesministerin/dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport bis Ende des ersten Quartals eines Kalenderjahres über die nach diesem Bundesgesetz im vorangegangenen Kalenderjahr gewährten Förderungen zu berichten. In diesem Bericht ist anonymisiert, gegliedert nach Bundes-Sportfachverbänden, Bundes-Sportdachverbänden und Gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport darzustellen, für welche Förderbereiche in welcher Höhe Förderungen gewährt wurden. Weiters ist darzustellen, für welche Vorhaben gemäß Paragraph 14, Förderungen gewährt wurden. Die Bundesministerin/der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.
22.06.2018
20009941
NOR40195357