Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2017,
Vertrag - Multilateral
Anlage 2,
10.09.2017
89/07 Umweltschutz
Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden | Ausstiegsdatum |
Chloralkali-Herstellung | 2025 |
Acetaldehyd-Herstellung, bei der Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden | 2018 |
Prozess, bei dem Quecksilber verwendet wird | Bestimmungen |
Vinylchloridmonomer-Herstellung | Zu den von den Vertragsparteien zu ergreifenden Maßnahmen gehört insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, dass
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Natrium- oder Kalium-Methylat oder -Ethylat | Zu den von den Vertragsparteien zu ergreifenden Maßnahmen gehört insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, dass
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Herstellung von Polyurethan unter Nutzung von Katalysatoren, die Quecksilber enthalten | Zu den von den Vertragsparteien zu ergreifenden Maßnahmen gehört insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, dass
Artikel 5 Absatz 6 findet auf diesen Herstellungsprozess keine Anwendung. |
24.07.2017
20009933
NOR40195124