Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2017,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 41,
01.01.2017
31.12.2023
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 53, Absatz eins,
Bund und Länder kommen überein, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei stationären Krankenhausaufenthalten die Verpflichtung zur Leistung von Selbstbehalten sowohl im KAKuG als auch im SV-Recht zu streichen.
28.09.2022
20009931
NOR40195045