Kurztitel

Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2017,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 41,

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Außerkrafttretensdatum

31.12.2023

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Beachte

zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 53, Absatz eins,

Text

Artikel 41,

Streichung der Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche

Bund und Länder kommen überein, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei stationären Krankenhausaufenthalten die Verpflichtung zur Leistung von Selbstbehalten sowohl im KAKuG als auch im SV-Recht zu streichen.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2022

Gesetzesnummer

20009931

Dokumentnummer

NOR40195045