Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2017,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 11,
01.01.2017
31.12.2023
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 53, Absatz eins,
Im Sinne der öffentlichen Gesundheit, der Patientenorientierung und der Verbesserung der Outcomes im Gesundheitssystem ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass Gesundheitsentscheidungen unterstützt werden, die Orientierung im Gesundheitssystem und die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen möglich sind. Dazu kommen die Vertragsparteien insbesondere überein, die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 („Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“) erarbeiteten operativen Teilziele umzusetzen und auszubauen.
28.09.2022
20009931
NOR40195015