Absatz eins,Der Anmeldung der Verbandsmarke muss eine Satzung beigefügt sein, die zumindest folgende Angaben enthalten muss:
- Ziffer einsName und Sitz des Verbandes,
- Ziffer 2Zweck und Vertretung des Verbandes,
- Ziffer 3den Kreis der zur Benutzung der Verbandsmarke Berechtigten
- Ziffer 4die Bedingungen der Benutzung, einschließlich Sanktionen bei Missbrauch der Verbandsmarke wie insbesondere die Entziehung des Benutzungsrechts,
- Ziffer 5die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle der Verletzung der Verbandsmarke.