Absatz eins,Insbesondere gelten folgende Anforderungen für die Ordnungsmäßigkeit der laufenden Buchführung:
- Ziffer einsEine erfolgte Eintragung oder Aufzeichnung darf nachträglich nicht verändert werden. Für jede Korrektur ist ein gesonderter Beleg auszustellen.
- Ziffer 2Vermerke und Abkürzungen auf Belegen müssen allgemein verständlich und leserlich sein.
- Ziffer 3Die Belegorganisation ist so zu gestalten, dass zu jeder Buchung der zugehörige Beleg und zu jedem Beleg die jeweilige Buchung in angemessener Zeit aufgefunden werden kann.
- Ziffer 4Jedenfalls zu wählende Unterteilungen der Belegarten sind:
- Litera aExterne Belege:
- StrichaufzählungEingangsrechnungen
- StrichaufzählungDurchschriften von Ausgangsrechnungen
- StrichaufzählungKontoauszüge
- StrichaufzählungÜberweisungsbestätigungen
- StrichaufzählungQuittungen
- Litera bInterne Belege:
- StrichaufzählungBuchungsanweisungen
- StrichaufzählungEigenbelege
- Ziffer 5Die Belege sind nach Belegarten zu ordnen (z. B.: Kassabelege, Eingangsrechnungen, Durchschriften von Ausgangsrechnungen, Bankbelege, Lohnbelege, Buchungsanweisungen, etc.).
- Ziffer 6Die Belege sind je nach Belegart lückenlos durchzunummerieren.
- Ziffer 7Die Ablage hat je Belegart gesondert sowie in zeitlicher Reihenfolge („chronologisch“) zu erfolgen.
- Ziffer 8Jedenfalls zu erfüllende Anforderungen an die Belegverarbeitung sind:
- Litera aJeder Beleg hat folgende Vermerke zu enthalten:
- StrichaufzählungEingangsvermerk (Datum des Belegeinganges)
- StrichaufzählungBelegkontrolle (Abzeichnung des Beleges auf inhaltliche und formale Richtigkeit)
- StrichaufzählungBelegsymbol (Zuordnung zu Belegart)
- StrichaufzählungVorkontierung (die zu bebuchenden Konten)
- StrichaufzählungBuchungsvermerk (Zeichen, dass der Beleg verbucht wurde)
- Litera bDer Beleg hat klar und deutlich den Zweck des Geschäftsfalles zu zeigen. Sollte der ursprüngliche Belegtext für diesen Zweck nicht ausreichen, sind zusätzliche Vermerke am Beleg anzubringen.