Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 114 aus 2017,
BG
Paragraph 13 f,
01.08.2017
BUAG
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Der Anspruch auf Abfertigung richtet sich gegen die Urlaubs- und Abfertigungskasse. Der Antrag auf Auszahlung der Abfertigung ist an diese zu richten. Eine über drei Monatsentgelte hinausgehende Abfertigungsleistung kann in monatlich im voraus zahlbaren Teilbeträgen in der Höhe von mindestens einem Monatsentgelt abgestattet werden.
ÜR: Art. römisch fünf, BGBl. Nr. 618/1987; Art. römisch III, Bundesgesetzblatt Nr. 835 aus 1992,
Urlaubskasse
31.07.2017
10008275
NOR40194416