Entgeltrichtlinienverordnung 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 180 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph 19
06.07.2017
ERVO 1994
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Die Zustellung der Abrechnung über die gesamten Herstellungskosten (Paragraph 18, Absatz 3, WGG) kann rechtswirksam an die Adresse des Miet-, Nutzungsgegenstandes oder Wohnungseigentumsobjektes bewirkt werden, falls der Mieter, sonstige Nutzungsberechtigte oder Wohnungseigentümer keine andere Adresse bekanntgegeben hat oder keine Zustelladresse vereinbart wurde.
Grundkosten, Mietgegenstand
07.07.2017
10012450
NOR40194230