Polizeikostenersätze für die Städte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2017
30/02 Finanzausgleich
Der Bund gewährt den Städten mit eigenem Statut Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs für die Jahre 2017 bis 2021 Pauschalbeträge als Abgeltung für den Aufwand, der dadurch entsteht, dass für ihr Gebiet die Landespolizeidirektion nicht zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist. Diese Finanzzuweisungen erfolgen jeweils bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres.
03.07.2017
20009912
NOR40194121