Absatz eins,Die Wirkungen eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens erstrecken sich auch auf im Ausland gelegenes Vermögen, es sei denn,
- Ziffer einsder Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners liegt in einem anderen Staat,
- Ziffer 2in diesem Staat wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und
- Ziffer 3in dieses Insolvenzverfahren ist das Auslandsvermögen einbezogen.