Kurztitel

Truppenoffiziersausbildungsverordnung 2017

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2017,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

01.07.2017

Abkürzung

TOV 2017

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 2

Lehr- und Stundenplan „Truppenoffizierslehrgang“

Ausbildungs- und Prüfungsfach

Richtstundenanzahl

Lehrinhalte - Schwerpunkte

Führungsausbildung Teil 2

(Angriff)

195

Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zum Erwerb von Führungskompetenzen, vorwiegend am Modell der Infanterie, mit Verständnis für die Ebene Einheit in der Einsatzart Angriff, im urbanen, ruralen und gebirgigen Gelände.

Führungsausbildung Teil 3

(Verteidigung, Verzögerung, Einsatz im Gebirge)

615

Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zum Erwerb von Führungskompetenzen, vorwiegend am Modell der Infanterie, mit Verständnis für die Ebene Einheit, in den Einsatzarten Verteidigung und Verzögerung, im urbanen, ruralen und gebirgigen Gelände, unter Anwendung der 1. Bachelorarbeit des Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung in der Ausbildungsplanung zur Anlage von Übungen und Scharfschießen.

Führungsausbildung Teil 4

(Hybride Bedrohungen)

195

Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zum Erwerb von Führungskompetenzen, vorwiegend am Modell der Infanterie, mit Verständnis für die Ebene Einheit, bei Gefechtsaufgaben unter Kampfmittelbedrohung und unter erschwerten Umfeldbedingungen im Einsatz gegen asymmetrische Bedrohungen im urbanen, ruralen und gebirgigen Gelände.

Führungsausbildung Teil 5

(Schutz national und international)

500

Waffengattungsunabhängige Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zum Erwerb von Führungskompetenzen, vorwiegend am Modell der Infanterie, mit Verständnis für die Ebene Einheit in der Einsatzart Schutz.

Waffengattungs- oder
Fachausbildung*

1400

Waffengattungs- / fachbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben als Kommandantin oder Kommandant einer Teileinheit oder als Fachoffizierin oder als Fachoffizier der jeweiligen Fachrichtung, mit Verständnis für die Ebene Einheit in den Einsatzarten im Frieden und Einsatz.

*Die Waffengattungs- oder Fachausbildung beinhaltet 325 Richtstunden des Nationalen Berufspraktikums.

Schlagworte

Richtstundenanzahl, Lehrplan

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017

Gesetzesnummer

20009903

Dokumentnummer

NOR40193771