Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017,
BG
Paragraph eins
01.10.2017
AGesVG
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Ziele dieses Bundesgesetzes sind die Förderung von Integration durch die Stärkung der Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherung des friedlichen Zusammenlebens in Österreich. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller in Österreich lebenden Menschen abhängt und auf persönlicher Interaktion beruht.
09.06.2017
20009892
NOR40193538