APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph 2
02.06.2017
27.08.2024
APAB-IFV
36 Wirtschaftstreuhänder
Als Beitrag gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für die ersten fünf Prüfungsaufträge ein Betrag in Höhe von 300 Euro je Prüfungsauftrag sowie ein Betrag in Höhe von 1 500 Euro für jeden weiteren Prüfungsauftrag mit Bescheid vorzuschreiben.
28.08.2024
20009888
NOR40193494