einem Beitrag für jeden im vorangegangenen Kalenderjahr von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften übernommenen Einzel- und Konzernabschlussprüfungsauftrag bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und
APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
02.06.2017
27.08.2024
APAB-IFV
36 Wirtschaftstreuhänder
Der jährliche Beitrag für die Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen (Inspektionsfinanzierungsbeitrag) gemäß Paragraph 21, Absatz 2, APAG setzt sich zusammen aus
Einzelprüfungsauftrag
28.08.2024
20009888
NOR40193493