Kurztitel

Abfallwirtschaftsgesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 56,

Inkrafttretensdatum

20.06.2017

Abkürzung

AWG 2002

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Betreiben vor Rechtskraft, Einhaltung von Auflagen

Paragraph 56,

  1. Absatz einsBehandlungsanlagen dürfen schon vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheides gemäß den Paragraphen 37,, 44 oder 52 errichtet, betrieben oder geändert werden, wenn nur der Antragsteller gegen den Bescheid Beschwerde erhoben hat und die Auflagen dieses Bescheides eingehalten werden.
  2. Absatz 2Die Behörde kann mit Bescheid zulassen, dass einzelne Auflagen erst ab einem dem Zeitaufwand der dafür erforderlichen Maßnahmen entsprechend festzulegenden Zeitpunkt einzuhalten sind, wenn dagegen keine Bedenken vom Standpunkt der bei der Genehmigung wahrzunehmenden Interessen bestehen.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021

Gesetzesnummer

20002086

Dokumentnummer

NOR40193396