Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2017
50/04 Berufsausbildung
Wärmetechnik, Kältetechnik, Schalltechnik
17.05.2017
20009875
NOR40193288