Absatz eins,(1) Die Prüfung hat nach Vorgabe der Prüfungskommission folgende Aufgaben, unter Einschluss von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allenfalls erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, zu umfassen:
- Ziffer einsEine sonnenschutztechnische Prüfarbeit, wobei folgende Fertigkeiten nachzuweisen sind:
- Litera aMaßabnahme,
- Litera bArbeitsvorbereitung,
- Litera cZusammenbau einer Sonnenschutzanlage,
- Litera dMontieren und Inbetriebnehmen einer Sonnenschutzanlage,
- Litera eEinschulung und Übergabe an den/die Kunden/in.
- Ziffer 2Eine elektrotechnische Prüfarbeit, wobei folgende Fertigkeiten nachzuweisen sind:
- Litera aEinbauen, Inbetriebnehmen und Prüfen eines elektrischen Antriebes,
- Litera belektrisches Verbinden von Antrieben und Steuerungen,
- Litera cInbetriebnehmen und Prüfen von Steuerungen,
- Litera dEinschulung und Übergabe an den/die Kunden/in.