Kurztitel

Sonnenschutztechnik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2017

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Sonnenschutztechnik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Sonnenschutztechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Sonnenschutztechniker oder Sonnenschutztechnikerin) zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20009874

Dokumentnummer

NOR40193274