Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Fertigteilhausbau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2017
50/04 Berufsausbildung
17.05.2017
20009872
NOR40193239