(2)Absatz 2,Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) hat auf Antrag behinderten Menschen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und auf die zumindest ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen zugelassen wurde, soweit sie im Besitz eines Behindertenpasses gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, sind, in dem eine dauernde starke Gehbehinderung, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung oder die Blindheit eingetragen sind (Anspruchsberechtigten), eine Jahresvignette für ein Kraftfahrzeug der genannten Kategorie kostenlos zur Verfügung zu stellen, und zwar entweder durch Übermittlung einer Klebe-Jahresvignette oder für 2019 und die Folgejahre auf Antrag dadurch, dass eine Registrierung des vom Antragsteller angegebenen Kennzeichens eines Kraftfahrzeugs im Mautsystem der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft veranlasst wird (digitale Jahresvignette). Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ist ermächtigt, zu diesem Zweck einen Behindertenpass auch behinderten Menschen auszustellen, die nicht dem in § 40 Abs. 1 Z 1 bis 5 Bundesbehindertengesetz angeführten Personenkreis angehören. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) hat Anspruchsberechtigten, die die Zurverfügungstellung einer für das Jahr 2018 gültigen digitalen Jahresvignette beantragt haben, einen Registrierungscode zu übermitteln. Wird eine Klebe-Jahresvignette in den Fällen des § 11 Abs. 4 unbrauchbar, so hat die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft Anspruchsberechtigten den von ihnen entrichteten Aufwandersatz für die Abgabe der Ersatzklebevignette zurückzuerstatten. Wird eine im Jahr 2018 gültige digitale Jahresvignette gemäß § 11 Abs. 5 umregistriert, so hat die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft Anspruchsberechtigten den von ihnen entrichteten Aufwandersatz für die Umregistrierung zurückzuerstatten. Wird eine im Jahr 2019 und in den Folgejahren gültige digitale Jahresvignette in den Fällen des § 11 Abs. 5 unbrauchbar, so hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) auf Antrag kostenlos die Umregistrierung auf das neu zugewiesene Kennzeichen bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft zu veranlassen. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) die erforderliche Anzahl an Klebe-Jahresvignetten für das jeweils folgende Kalenderjahr und an Registrierungscodes für das Jahr 2018 zu überlassen.Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) hat auf Antrag behinderten Menschen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und auf die zumindest ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen zugelassen wurde, soweit sie im Besitz eines Behindertenpasses gemäß Paragraph 40, Bundesbehindertengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1990,, sind, in dem eine dauernde starke Gehbehinderung, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung oder die Blindheit eingetragen sind (Anspruchsberechtigten), eine Jahresvignette für ein Kraftfahrzeug der genannten Kategorie kostenlos zur Verfügung zu stellen, und zwar entweder durch Übermittlung einer Klebe-Jahresvignette oder für 2019 und die Folgejahre auf Antrag dadurch, dass eine Registrierung des vom Antragsteller angegebenen Kennzeichens eines Kraftfahrzeugs im Mautsystem der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft veranlasst wird (digitale Jahresvignette). Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ist ermächtigt, zu diesem Zweck einen Behindertenpass auch behinderten Menschen auszustellen, die nicht dem in Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 Bundesbehindertengesetz angeführten Personenkreis angehören. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) hat Anspruchsberechtigten, die die Zurverfügungstellung einer für das Jahr 2018 gültigen digitalen Jahresvignette beantragt haben, einen Registrierungscode zu übermitteln. Wird eine Klebe-Jahresvignette in den Fällen des Paragraph 11, Absatz 4, unbrauchbar, so hat die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft Anspruchsberechtigten den von ihnen entrichteten Aufwandersatz für die Abgabe der Ersatzklebevignette zurückzuerstatten. Wird eine im Jahr 2018 gültige digitale Jahresvignette gemäß Paragraph 11, Absatz 5, umregistriert, so hat die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft Anspruchsberechtigten den von ihnen entrichteten Aufwandersatz für die Umregistrierung zurückzuerstatten. Wird eine im Jahr 2019 und in den Folgejahren gültige digitale Jahresvignette in den Fällen des Paragraph 11, Absatz 5, unbrauchbar, so hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) auf Antrag kostenlos die Umregistrierung auf das neu zugewiesene Kennzeichen bei der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft zu veranlassen. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) die erforderliche Anzahl an Klebe-Jahresvignetten für das jeweils folgende Kalenderjahr und an Registrierungscodes für das Jahr 2018 zu überlassen.