Absatz einsDie Vertretungsbefugnisse können folgende Bereiche betreffen:
- Ziffer einsVertretung in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren,
- Ziffer 2Vertretung in gerichtlichen Verfahren,
- Ziffer 3Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten,
- Ziffer 4Abschluss von Rechtsgeschäften zur Deckung des Pflege- und Betreuungsbedarfs,
- Ziffer 5Entscheidung über medizinische Behandlungen und Abschluss von damit im Zusammenhang stehenden Verträgen,
- Ziffer 6Änderung des Wohnortes und Abschluss von Heimverträgen,
- Ziffer 7Vertretung in nicht in Ziffer 5 und 6 genannten personenrechtlichen Angelegenheiten sowie
- Ziffer 8Abschluss von nicht in Ziffer 4 bis 6 genannten Rechtsgeschäften.