Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2017,
Vertrag – Kosovo
Artikel 9,
01.05.2017
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Die Republik Kosovo, vertreten durch das Ministerium für Finanzen, garantiert hiermit unwiderruflich und unbedingt die Erfüllung aller sich aus den im Rahmen dieses Abkommens gewährten österreichischen konzessionellen Krediten ergebenden Zahlungsverpflichtungen.
25.04.2025
20009864
NOR40192959