Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Kosovo)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2017,

Typ

Vertrag – Kosovo

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4,

Inkrafttretensdatum

01.05.2017

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Artikel 4 – Förderfähigkeit von Projekten

Die Eignung der zu finanzierenden Projekte wird unter Berücksichtigung der aus der Anwendung der „Helsinki“-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen ex-ante Leitlinien sowie der anzuwendenden nationalen Zuteilungskriterien bewertet.

Eine vorläufige Liste mit möglichen finanzierbaren Projekten ist als Annex 2 beigefügt.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20009864

Dokumentnummer

NOR40192954