Absatz eins,Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen sind:
- Ziffer einsMaßnahmen, die sich
- Strichaufzählungauf das Eigenkapital einer Körperschaft und/oder
- Strichaufzählungauf die Stückelung von Wertpapieren
beziehen. Darunter fallen insbesondere Änderungen des Kapitals durch Erhöhung, Herabsetzung, Emission von Bezugsrechten auf Aktien, Aktiensplit und Aktienzusammenlegung, Aktienumtausch infolge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -aufspaltungen sowie die Einbuchung von Aktien auf Grund von Unternehmensabspaltungen. - Ziffer 2Spaltungen und Verschmelzungen von Investmentfonds gemäß Paragraph 65 und Paragraphen 114 bis 127 InvFG 2011.
- Ziffer 3Die Lieferung von Wertpapieren zur Tilgung bei Schuldverschreibungen, mit denen untrennbar das Recht verbunden ist, an Stelle der Rückzahlung eine vorher festgelegte Anzahl von Wertpapieren zu fordern (Inhaber) oder anzudienen (Emittent).