Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
21.04.2017
12.06.2020
70/06 Schulunterricht
Diese Verordnung gilt für die an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, Schulen für Berufstätige sowie an den Sonderformen der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung durchzuführenden Aufnahms- und Eignungsprüfungen.
Aufnahmsprüfung
15.06.2020
10009399
NOR40192733