Absatz eins,Das Kartellgericht hat gegen einen Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung Zwangsgelder bis zu einem Höchstbetrag von 5% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten durchschnittlichen Tagesumsatzes für jeden Tag des Verzugs von dem in seiner Entscheidung bestimmten Zeitpunkt an festzusetzen, um ihn beziehungsweise sie zu zwingen,
- Litera aeine Abstellungsentscheidung nach Paragraph 26,, einen Auftrag nach Paragraph 16, oder eine einstweilige Verfügung nach Paragraph 48, zu befolgen;
- Litera beine durch Entscheidung nach Paragraph 27, für bindend erklärte Verpflichtungszusage einzuhalten;
- Litera cim Rahmen einer Hausdurchsuchung (Paragraph 12, WettbG) den Zugang zu Beweismitteln, die in elektronischer Form in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten abgerufen werden können, zu ermöglichen.