Kurztitel

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2017,

Typ

Vertrag - Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

23.04.2017

Unterzeichnungsdatum

17.01.2017

Index

99/01 Straßenverkehr

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze

StF: BGBl. III Nr. 56/2017

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 5, Absatz 2, des Abkommens wurden am 28. Februar bzw. 21. März 2017 (erhalten am 24. März 2017) vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 5, Absatz 3, mit 23. April 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt) haben

  1. −
    im Bemühen um eine gesteigerte Qualität der Straßenverbindung,
  2. −
    in der Absicht, die Entwicklung des Handels und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten zu unterstützen,
  3. −
    im Streben nach Umweltschutz, effizienter Energienutzung, Sicherheit im Straßenverkehr und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lenker und
  4. −
    im Bewusstsein der wechselseitigen Vorteile und des Interesses an der Verbindung der Schnellstraße S 10 und der Autobahn D 3 an der gemeinsamen Staatsgrenze, Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2017

Gesetzesnummer

20009856

Dokumentnummer

NOR40192484