Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2012 und 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 106 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.04.2017

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2012 mit insgesamt 3 387 370,63 Euro und für das Jahr 2013 mit insgesamt 1 147 404,79 Euro festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017

Gesetzesnummer

20009853

Dokumentnummer

NOR40192425