Die Wortfolge „Repetitorien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät“ in der geänderten Verordnung des Rektorats über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg, Mitteilungsblatt – Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg, 10. Juli 2013, 75. Stück, Nr. 160, wird als verfassungswidrig aufgehoben.