Vergabe von Studienabschluss-Stipendien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 99 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph 3
01.09.2017
72/13 Studienförderung
Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschluss-Stipendiums ist die Aufgabe jeder Berufstätigkeit ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung. Unter Aufgabe der Berufstätigkeit ist auch eine Karenzierung zu verstehen.
06.04.2017
20009846
NOR40192142