Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017,
V
Anlage 2,
01.04.2017
PyroTG-DV
41/04 Sprengmittel, Waffen, Munition
Anmerkung, Anlage römisch II ist als PDF dokumentiert.
1. Die Novellierungsanweisung in Artikel 5 Ziffer eins, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2012, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „1. In der Anlage 2 wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.“.
2. Die Novellierungsanweisungen in Artikel 4 Ziffer eins und 3 der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten: „1. In Paragraph 3, Absatz 5, Ziffer 4, sowie Anlage römisch II wird die Wortfolge „Familien- oder Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt. 3. In Anlage römisch II wird die Wendung „Familienname/Nachname“ durch das Wort „Familienname“ ersetzt.)
07.04.2017
20006644
NOR40192043